Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Innovation's Team Schwarzwald GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, dessen Annahme wir uns vorbehalten.
2.2 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Es werden verschiedene Leistungsarten unterschieden, die den Umfang unserer Leistungspflicht festlegen:
3.1.1 Reine Lieferung
Hierbei beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die reine Lieferung der bestellten Waren.
3.1.2 Erstellung des technischen Aufmaßes, Lieferung und Verbau
Hierbei erstellen wir das technische Aufmaß, liefern die entsprechenden Waren und übernehmen die handwerksgerechte Einbringung der Baustoffe in den Baukörper.
3.1.3 Sonderleistungen sind gesondert zu vereinbarende und zu vergütende Leistungen, die nicht bzw. nicht ausschließlich von den Leistungsumfängen in § 3.1.1 und 3.1.2 umfasst sind. Dies sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Demontage und/oder Transport von ursprünglich vorhandenen Teilen und Anlagen
- Ausführung von Beiputzarbeiten
- Ausführung von Versiegelungen und Verfugungen
- Stemm-, Schweiß- und Schlosserarbeiten
- Bereitstellung von Gerüsten
3.2 Wir behalten uns die Einschaltung von Dritten (Subunternehmern) zur Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen ausdrücklich vor.
3.3 Betrifft der vereinbarte Leistungsumfang gemäß § 3.1 eine reine Lieferung, gilt folgendes:
- Ist der Besteller ein Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Übergabe der Waren.
- Ist der Besteller ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/B.
§ 4 Aufmaß
4.1 Soweit wir gemäß § 3.1.2 mit der Erstellung des technischen Aufmaßes beauftragt sind, wird nach vorheriger Terminabstimmung zunächst ein Aufmaßtermin durchgeführt. Der Besteller gerät in Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäße Durchführung eines vereinbarten Aufmaßtermins nicht ermöglicht oder drei von uns während der üblichen Geschäftszeiten vorgeschlagene Aufmaßtermine ablehnt.
4.2 Überschreitet die erforderliche Liefermenge das von uns gemäß § 3.1.2 ermittelte Aufmaß, wird bei der Berechnung des Preises die tatsächlich gelieferte Menge unter Berücksichtigung der Mehrlieferung zugrunde gelegt, sofern es sich lediglich um eine unwesentliche Überschreitung von maximal 10 % des ursprünglich ermittelten Aufmaßes handelt. Werden darüber hinaus zusätzliche Leistungen erforderlich, so werden wir dies dem Besteller unverzüglich mitteilen. Der Besteller hat uns dann unverzüglich schriftlich zu erklären, ob er die weitere Ausführung wünscht oder den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen will. Zusätzliche Leistungen werden entsprechend unseren üblichen Vergütungssätzen abgerechnet.
4.3 Teilleistungen sind zulässig und als selbständige Leistungen zu vergüten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
5.1 Unsere Preise berechnen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2 Unsere Preise schließen Frachtkosten, Zölle, Porto, Versicherungsprämien oder andere Nebenkosten nicht ein. Entsorgungskosten für die etwaige Rücknahme der Verpackung sind ebenfalls nicht enthalten. Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.3 Zahlungsbedingungen nur nach Vereinbarung.
5.4 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen.
§ 6 Lieferzeit und Verzug der Lieferung
Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen, sobald die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, insbesondere das technische Aufmaß, vorliegen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. In jedem Fall setzt der Beginn der Lieferzeit die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
§ 7 Behinderung der Auftragsausführung
Wird die Leistungserbringung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, behindert oder unmöglich, so hat der Besteller uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Ist der Besteller ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich entstandener Zinsen und Kosten vor. Ist der Besteller ein Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Waren gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Besteller ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut weiter zu veräußern oder mit Rechten Dritter zu belasten. Ist der Besteller zur Weiterveräußerung ermächtigt, tritt er die Zahlungsforderungen gegen seinen Vertragspartner im Voraus an uns ab.
§ 9 Gewährleistung, Haftung
9.1 Betrifft der vereinbarte Leistungsumfang gemäß § 3.1 eine reine Lieferung, gilt folgendes:
9.1.1 Ist der Besteller ein Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Übergabe der Waren.
9.1.2 Ist der Besteller ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/B.
9.2 Werden Leistungen gemäß § 438 Abs. 1 Ziff. 2, 634a Abs. 1 Ziff. 2 BGB erbracht, richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und uns etwaige offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleibt § 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
9.4 Für Mängel der Lieferung oder Leistung haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzen wir unsere Schadenersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten schließen wir unsere Schadenersatzhaftung aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
Alle Natursteine, die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Es handelt sich um Naturprodukte, welche Farb- oder Strukturabweichungen, Aderbildungen oder Einschlüsse aufweisen können, die materialbedingt und nicht vermeidbar sind. Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler (z. B. Farbabweichungen, Adern, offene Stellen, Poren, sachgemäße Kittungen, Haarrisse) sind in der Natur des Gesteines begründet und stellen keinen Mangel dar.
§ 10 Erfüllungsverweigerung und Schadenersatz
Für den Fall, dass wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen, weil der Besteller die Erfüllung oder Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verweigert, ist der Besteller verpflichtet, 30 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung als Schadenersatzpauschale zu bezahlen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Verpflichtung des Bestellers zur Bezahlung bereits erbrachter Lieferungen oder Leistungen bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Text- und Bildrechte
Der Besteller erkennt mit Erteilung des Auftrages das Recht auf freie Nutzung und Darstellung der von uns erstellten Texte, Zeichnungen und Digitalbilder an. Diese werden ausschließlich zu Werbezwecken im Internet auf unserer Firmenhomepage, auf Prospekten oder in Fotoalben verwendet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.